Umschuldung

Viele Immobilien sind nicht optimal finanziert. Wie viel Geld dabei verloren gehen kann, sehen Sie an unserem Beispiel weiter unten. Die Lösung eines solchen Problems ist eine so genannte Umschuldung. Als Umschuldung bezeichnet man die Abdeckung eines Altkredits durch die Aufnahme eines Neukredits bei einer anderen Bank. Eine Umschuldung bedeutet keinen großen Zeitaufwand für Sie, da das neue Institut die Schließung des Altkredits beantragt und die Abdeckung übernimmt. Die Abwicklung übernehmen wir in Ihrem Namen. Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Zins- und Spesenersparnis des neuen Kredits, die Kosten der Umschuldung deutlich übersteigt.

Gerade in Niedrigzinsphasen wie in den letzten Jahren und insbesondere heute kann eine Umschuldung, einer wie üblich langfristigen Baufinanzierung, eine Menge Geld sparen. Viele Hypothekarkredite wurden mit „alten“ Fixzinssätzen vereinbart. Wer auf die Sicherheit eines Fixzins-Darlehens nicht verzichten möchte, kann selbiges gegen ein heute wahrscheinlich deutlich günstigeres Fixzins-Darlehen umschulden.

Die Voraussetzungen für eine Umschuldung sind im Grunde dieselben wie für eine Neufinanzierung. Solle sich Ihre Bonität nicht verschlechtert haben ist eine Umschuldung meist leichter als eine Neufinanzierung. Grund ist einerseits, dass sich der Kreditsaldo durch Zeitablauf (Tilgung) reduziert hat und die Immobilie in der Regel im Wert gestiegen ist.

Beispiel:

ALT:

  • Kreditsaldo 250.000,-
  • Restlaufzeit 25 Jahre
  • Fix-Zinssatz 2,25% noch 10 Jahre
  • Rate 1.092,-
  • Gesamtbelastung 327.637,-

NEU, Umschuldungskosten von 2,5% bereits berücksichtigt:

  • Kreditsaldo 250.000,-
  • Restlaufzeit 25 Jahre
  • Fix-Zinssatz 1,75% auf weitere 15 Jahre
  • Rate 1.057,-
  • Gesamtbelastung 317.182,-

Ersparnis trotz Umschuldungskosten 10.455,- plus 5 Jahre längere Zinssicherheit!

Die Einmalkosten der Umschuldung sollten Sie in jedem Fall beachten:

  • Pönale im alten Kreditvertrag
  • Eventuell realisierter Verlust bei Fremdwährungskrediten
  • Grundbucheintrag der Hypothek
  • Beglaubigungskosten / Notarkosten
Das sollten Sie wissen:

Jede Zinsreduktion bringt über viele Jahre gerechnet eine ordentliche Summe an Ersparnis.

Zu Ihrer Sicherheit:

Laut Bankwesengesetz darf der Effektivzinssatz des neuen Kredits den Effektivzinssatz des alten Kredits nicht übersteigen. Da der Effektivzins auch die Kosten berücksichtigt, muss schon von Gesetzes wegen jede reguläre Umschuldung eine Besserstellung bewirken.