Haushaltsversicherung und Gebäudeversicherung

Die Haushaltsversicherung oder Hausratsversicherung versichert Wertsachen, Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die in privaten Wohnräumen und Nebengebäuden (z.B. Garagen, Keller) aufbewahrt werden.

Grundsätzlich ist der Hausrat auch versichert, wenn er in Gemeinschaftsräumen (z.B. Fahrrad- oder Waschkellern) gelagert wird und diese Räumlichkeiten entsprechend gesichert sind. Die Fläche dieser Gemeinschaftsräume wird bei der Berechnung der Haushaltsversicherung im Versicherungsvergleich nicht berücksichtigt. Handelt es sich um einen eigenen Hobbyraum, ist dessen Fläche für die Berechnung der Haushaltsversicherung sehr wohl relevant.

Gefahren und Versicherungsschutz bei der Haushaltsversicherung

Mit einer Haushaltsversicherung können Sie ihren Hausrat gegen folgende Gefahren versichern:

Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs

Wasser: Leitungswasserschäden, Frost- und sonstige Bruchschäden

Sturm- und Hagelschäden (meist erst ab Windstärke 8 nach Beaufort; mindestens 63 km/h)

Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Sollte Ihr Eigentum durch eine der oben aufgeführten Gefahrenquellen beschädigt oder entwendet werden, übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden. Die Versicherung ersetzt den beschädigten oder gestohlenen Hausrat und übernimmt eventuelle Zusatzkosten wie Entsorgung oder Hotelbeherbergung. Beim Leistungsumfang gibt es jedoch Unterschiede. Daher ist es ratsam einen Preisvergleich der Haushaltsversicherung zu machen.

Deckungen von Haushaltsversicherung, Haftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung:

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer unverschuldet selbst erleidet (Beispiel: eine defekte Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden, oder ein Aquarium leckt und beschädigt den Parkettboden. Achten Sie dabei auf den Deckungsumfang Ihrer Haushaltsversicherung)

Die Haftpflichtversicherung hingegen kommt immer nur für Schäden auf, die die versicherten Personen Anderen unbeabsichtigt zufügen (sog. Drittschäden).

(Beispiele: der Wasserschaden erstreckt sich auf fremde Wohnungen. Oder Ihre mitversicherten Kinder beschädigen einen Computer in einem fremden Haushalt)

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an beweglichen Sachen und Schäden die durch bewegliche Sachen verursacht wurden, sofern sich diese am Versicherungsort befinden (z.B.: Waschmaschine, Aquarium).

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Sachen, die mit dem versicherten Gebäude fest verbunden sind, also beispielsweise Mauern, Böden, Heizungsanlagen (häufigstes Ereignis: Wasserrohrbruch). Möchten Sie ein Eigenheim versichern, liegt es an Ihnen, dieses durch eine Haushalts- und Gebäudeversicherung abzusichern. Im Falle einer Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus wird das Gebäude in der Regel durch die Hausverwaltung versichert.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Wie bei jeder Versicherung, so gibt es auch bei der Haushalts- und Gebäudeversicherung mögliche Ausschlüsse. Das sind Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie oder viel wichtiger auch Elementarschäden (z.B. Hochwasser, Erdbeben). Diese Elementarschäden müssen in der Regel – ebenso wie für Fahrraddiebstahl und Glasbruch – durch entsprechende Zusatzbausteine eingeschlossen werden. Ob und zu welchen Konditionen zusätzliche Risiken abgesichert werden, hängt vom jeweiligen Versicherer und Deckungsumfang ab.

Unser Versicherungsexperte informiert Sie gerne.

Die Leistung der Versicherung setzt natürlich richtige Angaben seitens des Versicherungsnehmers voraus. Wichtiger ist jedoch: Beschädigt der Versicherungsnehmer selbst seinen versicherten Hausrat, so besteht kein Versicherungsschutz. Geschieht dies durch einen Besucher, würde dessen Haftpflichtversicherung den Schaden decken.

Räume die ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt werden sind prinzipiell nicht mitversichert. Ist das Arbeitszimmer jedoch nur über die Wohnung zu betreten (Arbeitszimmer in der Wohnung) gilt für diese Räumlichkeit in der Regel auch der Versicherungsschutz. Bei der Untervermietung eines versicherten Zimmers ist nur der sich darin befindende Hausrat (z.B. Möbel) des Versicherungsnehmers versichert, nicht aber Gegenstände des Untermieters.

Unterversicherungsverzicht

Die Leistung der Haushaltsversicherung oder Gebäudeversicherung ist durch die sog. Versicherungssumme maximiert. Wurde eine zu niedrige Mindestversicherungssumme gewählt, wird der Schaden nur aliquot erstattet. Häufig wird deshalb eine Klausel – der Unterversicherungsverzicht – vereinbart. Mit dieser Option entfallen im Schadensfall die Prüfung und die nur anteilige Kostenerstattung. Bei einem Totalschaden bezahlt der Versicherer jedoch maximal die vereinbarte Versicherungssumme.

Diese errechnet sich mit einem Wert pro Quadratmeteranzahl der Wohnung und liegt meist zwischen 650 und 800 Euro. Für den Hausrat gibt es zudem oft Entschädigungsgrenzen, so etwa bei teuren Wertsachen, Schmuck oder Bargeld. Auch ist zu unterscheiden wie diese verwahrt oder gesichert wurden (z.B. Safe).

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Als Makler verzichten wir auf das Anbieten eigener Produkte und suchen aus der Produktpalette der österreichischen Finanz- und Versicherungsinstitute für Sie jene Lösungen, von denen Sie am meisten profitieren. Wir sind dabei unabhängig und von Gesetzes wegen ausschließlich im Interesse unserer Kunden tätig.

In unserer Arbeit sind wir flexibel, mobil und auch am Wochenende sowie nach Feierabend für Sie erreichbar.

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Mag. Philipp Havlik
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