Wohnbauförderung

Sie wollen Ihr Zuhause bauen, umbauen, kaufen, renovieren oder sanieren?

Jedes Bundesland bietet Ihnen dafür ein umfassendes Angebot an Landesförderungen, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten – z. B. zur Errichtung (Bauförderung) oder Sanierung (Sanierungsförderung) Ihres Eigenheimes oder zu diversen Energiesparmaßnahmen. Ob und wie der Ankauf, die Errichtung oder die Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen, Dachgeschossausbauten, Kleingartenwohnhäusern, Aus- und Umbauten, Ökomaßnahmen etc. gefördert wird, hängt von den jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen ab. Wichtig ist dabei, dass man die Förderungsbestimmungen erfüllt, zum Beispiel die Einkommensgrenzen nicht überschreitet und den Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung begründet.

Vor der Schaffung oder dem Erwerb Ihres Wohnraumes sollten Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Förderungsmöglichkeiten erkundigen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Wohnbauförderungsauskünfte in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung und reichen diese auf Ihren Wunsch auch gerne für Sie ein.

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Wohnbauförderung sind länderspezifisch aber sehr ähnlich und dem System nach gleich. Der Werber einer Wohnbauförderung hat bestimmte personelle Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere darf sein Jahreseinkommen klar definierte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wesentlich komplexer sind die Objektbezogenen Voraussetzungen der Neubauförderung oder Sanierungsförderung.

Eine Bauförderung wird meist als direktes Darlehen vom Land an den Förderungswerber gewährt. Der Zinssatz dieser Wohnbauförderung ist sehr günstig mit z.B. 1% und über die gesamte Laufzeit gesichert.

Die Förderung einer Sanierung wird meist in Form eines Zuschusses gewährt. Das kann sein ein Einmalzuschuss zu einmaligen Sanierungsmaßnahmen oder laufende Zuschüsse zu einem Bankdarlehen mit dem die Sanierungsmaßnahme finanziert wurde.

Die Grenzen der Wohnbauförderung sind entweder in Absolutbeträgen angegeben, beispielsweise 50.000 EUR Wohnbauförderungs-Darlehen mit einer Verzinsung von 1% auf 27,5 Jahre oder auch als Prozentsatz von einem zu bezuschussenden Darlehen, beispielsweise je 3% Zuschuss zu einem Darlehen über die ersten 10 Jahre.

Eine Wohnbauförderung kann früher zurückgezahlt werden. Erkundigen Sie bei der zuständigen Landesstelle über mögliche Nachteile.

Kriterien und Voraussetzungen für eine Bauförderung und Sanierungsförderung:

  • Innovatives Heizsystem
  • Solaranlage, Photovoltaikanlage
  • Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen
  • Antragsteller muss eine natürliche Person sein, Österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellt
  • Jungfamilie, Kinderreiche Familie, Behinderte Personen
  • Förderung bestimmter Regionen
  • Einbruchschutz
  • Ökologische Maßnahmen
  • Die Landesförderung muss grundbücherlich sichergestellt werden (das Land. Steht im 1. Rang im Grundbuch, Banken und Bausparkassen stehen nachrangig)
  • Bauförderung: niedrig verzinstes Direktdarlehen vom Land (z.B. 1%)
  • Sanierungsförderung: Zuschuss zu einem Bankdarlehen (z.B. je 3% für die ersten 10 Jahre)

Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung und Sie erhalten kostenlos:

  • Die Adresse und Kontaktdaten der entsprechenden Förderstellen
  • Den direkten Link zur entsprechenden Bundesland-Homepage
  • Ausführliche und doch möglichst einfach formulierte Broschüren