Allgemeines
Das System des Bausparens besteht aus zwei Phasen.
Die erste ist die Ansparphase, also das Bausparen an sich. Man bezahlt monatlich einen bestimmten Betrag ein, erhält seinen staatlichen Zuschuss und bekommt Zinsen für das angesparte Geld. Der Maximalbeitrag beläuft sich auf € 100,00 pro Monat und Person. Man kann seine Beiträge auch jährlich oder im Vorhinein zahlen. Die normale Bauspardauer beträgt 6 Jahre. Zur Eigenleistung erhält man eine staatliche Prämie als Zuschuss.
Die zweite Phase ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Einen Bausparvertrag zu besitzen ist nicht Voraussetzung um ein Bauspardarlehen zu erhalten. Das Darlehen ist zweckgebunden und kann nicht nur für Wohnraumschaffung verwendet werden.
Details
Die Höhe der Darlehenssumme, des Eigenmittelanteils und somit die Vertragssumme, sowie die vorgesehene Rückzahlungsdauer des zu gewährenden Darlehens ist bei Vertragsabschluß zu vereinbaren. Eine Änderung der Darlehenssumme, der Vertragssumme, des Eigenmittelanteils und der Rückzahlungsdauer ist bis zur Behebung der Eigenmittel mit Zustimmung der Bausparkasse möglich.
Der maximale Darlehensanspruch beträgt € 180.000,- pro Person. Für höhere Beträge müsste zusätzlich ein Bankkredit aufgenommen werden. Der Zinssatz beträgt mindestens 3% und maximal 6%, zu Beginn wird für bspw. 18 Monate ein günstigerer Zinssatz angeboten. Achtung: der angegebene Zinssatz der Bausparkassen bezieht sich immer auf die niedrigere Vertragssumme und nicht auf die höhere Darlehenssumme, so dass ein Zinssatz von bspw. 2% einem Zinssatz von 3% entspricht. Fragen Sie also immer nach dem Zinssatz des Darlehens. Der Zinssatz wird Institutsabhängig nach Bonität des Kunden festgelegt.
Fragen Sie also immer nach dem Zinssatz des Darlehens. Der Zinssatz wird Institutsabhängig nach Bonität des Kunden festgelegt.
Beschränkungen
Das Bauspardarlehen kann nur zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum in Österreich verwendet werden und zwar für:
- Grund-, Haus und Wohnungskauf
- Baukostenanteile bei Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen
- Neu-, Zu- und Umbau
- Renovierung, Sanierung
- Weiterbildung
- energiesparende Maßnahmen
- Ablösen von Erbteilsforderungen
- Ablösen von Scheidungsforderungen
- Kleingärten (Neubau, bauliche Maßnahmen, Ablöse des Zeitwertes)
Bausparfinanzierung
Bausparprämie 2018:
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 1,5% der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. (Bundesministerium für Finanzen, 13. Oktober 2017)
Bauspardarlehen
- kostenlose Zinssatzobergrenze bis 20 Jahre ab Zuteilung des Bauspardarlehens
- Laufzeiten bis 36,5 Jahre möglich
- fixe oder variable Verzinsung möglich
Wenn Sie bereits einen zuteilungsreifen Bausparvertrag haben, dann können Sie etwas günstigere Kreditkonditionen für Stammkunden nutzen. Aber selbst wenn Sie noch nicht bausparen, gibt es eine Bausparfinanzierung für Sie! So oder ähnlich wird für eine Finanzierung mit Bauspardarlehen oft geworben. Ein Bauspardarlehen ist aber nicht Voraussetzung um von einer Bausparkasse ein Immobiliendarlehen zu erhalten. Häufig wird dies behauptet um günstigere Zinsen für Ihre Immobilienfinanzierung zu bekommen. Das ist nicht richtig, die günstigen oder eben weniger günstigen Kreditkonditionen für Ihre Bausparfinanzierung hängen von Bonität und Verhandlungsgeschick ab.
Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten | – Wohnbauvorhaben – Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung – Ausgaben für Gesundheit und Pflege |
Fixe Zinsen | bis zu 20 Jahre |
Variable Zinsen | Ja |
Tilgungsfreie Zeiträume | Ja |
Bausparfinanzierungmit Grundbucheintragung | maximale Darlehenshöhe von 180.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 360.000 Euro für Ehepaare oder Lebenspartner – Laufzeit bis 36,5 Jahre |
Bausparfinanzierungohne Grundbucheintragung | für kleinere Anschaffungen bis zu 25.000 Euro pro Person bzw. 50.000 Euro pro für Ehepaare oder Lebenspartner – Laufzeit 6,5 bis 15 Jahre |
Bausparfinanzierungen können durch Eintragung eines Pfandrechts in das Grundbuch besichert werden. Bei Darlehenswünschen bis zu 25.000 Euro bzw. 50.000 Euro bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften kann die grundbücherliche Besicherung auch entfallen.
In den letzten Jahren sind Bausparkredite nur schwach nachgefragt. Grund ist, dass eine Zinsobergrenze in Zeiten extrem niedriger Zinsen wenig verlockend wirkt. Viele Bauspardarlehenskunden, die noch unter alten Bauspardarlehens-Tarifen mit einer Zinsuntergrenze von 3% leiden, versuchen ihren Bausparkredit in einen „normalen“ Hypothekarkredit einer Bank umzuschulden und kommen so in den Genuss von einem günstigen Zinssatz von 1% oder weniger.
Um einen Bausparkredit abzulösen werden natürlich Gebühren für die (für die neue Bank) neue Immobilienfinanzierung fällig. Diese betragen mit neuer Grundbucheintragung von 1,2% bis 1,56% insgesamt bis zu 4,5%. Bei uns betragen die Gesamtkosten einer Umschuldung in der Regel maximal 2,5%.
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